Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Update Mai 2022 - Ende der Massnahmen und der Maskenpflicht im Kanton Bern

Der Regierungsrat des Kantons Bern verlängert die noch bestehenden und bis am 30. April 2022 befristeten Massnahmen in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie nicht. Damit entfällt per 1. Mai 2022 die Maskentragpflicht in den Spitälern sowie in den den Alters- und Pflegeheimen, die Maskentragpflicht für die in der ambulanten Pflege tätigen Personen und die Maskentragempfehlung für Arzt- und Zahnarztpraxen. 

Unser Team wird weiterhin eine Schutzmaske tragen, wenn wir mit Ihnen im Kontakt sind. Sie als Patient können selbstverständlich selber entscheiden, ob Sie im Wartebereich eine Maske tragen möchten. Falls Sie vergessen haben eine eigene Maske mitzubringen, können wir Ihnen eine Mund-Nasenmaske abgeben.

Die erhöhten Schutzmassnahmen in den Behandlungszimmern (spezielle Mundspülung, Luftreinigung) werden bis auf weiteres von uns weitergeführt.


Update Oktober 2020 - Maskenpflicht im Kanton Bern

Aufgrund der steigenden Corona-Fallzahlen führt nun auch der Kanton Bern per 12. Oktober 2020 eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen ein. Diese Maskentragepflicht gilt auch für Zahnarztpraxen im Wartezimmer und Empfangsbereich.

Alle Patienten und Begleitpersonen ab dem vollendeten 11. Lebensjahr müssen einen Nasen-Mundschutz tragen. Falls Sie ohne eigene Maske in der Praxis ankommen, erhalten Sie selbstverständlich eine Schutzmaske an der Rezeption.

Die im Verlauf der letzten Monate eingeführten Schutzmassnahmen haben sich bewährt und werden selbstverständlich zu Ihrem und unserem Schutz weitergeführt.

Falls Sie an Erkältungssymptomen wie Fieber, Husten und Hustenreiz, Atembeschwerden oder verändertem Geschmacksinn leiden, bitten wir Sie uns dies vor dem Termin telefonisch mitzuteilen. Herzlichen Dank!


Update Juni 2020 - Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität

Von behördlicher Seite ist der Einsatz von aerosolbildenden Behandlungshilfsmitteln ohne Kofferdam wieder erlaubt. Diese Lockerung erleichtert vor allem die Dentalhygiene, da ohne Einschränkung erneut mit Ultraschallgeräten gearbeitet werden darf.

Um die Luftqualität in der Praxis zu optimieren, haben wir uns zum Wohl unserer Patienten und unserer Mitarbeiterinnen entschieden, ein strengeres Luftqualitäts-Management einzuführen, als von behördlicher Seite gefordert wird. Bei der Dentalhygienikerin kommt nun ein spezieller "Aerosolsauger" zum Einsatz. Zusätzlich verfügen alle Behandlungszimmer über ein medizinisches Luftreinigungsgerät (Filterung von Bakterien, Viren, Schadstoffen und Allergenen).


 Update 23. April 2020 - Ende Lockdown

Der Bundesrat und das BAG haben den Zahnarztpraxen erlaubt, ihren Betrieb am Montag 27. April 2020 wieder aufzunehmen.

Wir freuen und Ihnen mitzuteilen, dass wir ab Montagmorgen wieder in gewohnter Art für Sie da sein dürfen. Wir haben unsere Hygienerichtlinien an die Vorgaben des BAG angepasst, so dass Sie sich jederzeit bei uns sicher fühlen können. Insbesondere Arbeitsgänge, welche Aerosol bilden, wie zum Beispiel Untraschall oder Aerflow dürfen nur noch unter Kofferdam oder mit einem Spezial-Absaugsystem genutzt werden. Deshalb wir die Dentalhygienikerin vorübergehend auf Ultraschall und Airfolw verzichten und die Behandlung mit Handinstrumenten durchführen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Termin oder unserem Hygienekonzept haben, können Sie uns selbstverständlich telefonisch kontakieren.

Wenn Sie vor einem Behandlungstermin eines der Symptome wie trockener Husten, Geschmacksverlust, Atembeschwerden oder erhöhte Temperatur von über 37,5°C aufweisen, melden Sie sich bitte vorgängig telefonisch bei uns.

Wenn sie Kontakt zu einer Covid-19 erkrankten Person hatten oder selber positiv getestet wurden, bitten wir Sie, sich mit uns auch in Verbindung zu setzen.

Die Praxishygiene hatte für uns schon von Beginn an  einen sehr hohen Stellenwert und wurde laufend an die jeweils aktuellen Richtlinien und Vorgaben angepasst.

Ab Montag wird zusätzlich ein Plexiglasschutz im Empfangsbereich für zusätzlichen Schutz vor Aerosol sorgen. Wir haben die Terminvergabe angepasst, so dass eine allfällige Wartezeit auf ein Minimum reduziert wird. Zusätzliche Wartebereiche in den Praxisräumlichkeiten stehen zur Verfügung und vermindern den Kontakt zu anderen Patienten. Wir bitten Begleitpersonen deshalb ausserhalb der Praxis zu warten.

Beim Betreten der Praxis bitten wir Sie, sich die Hände sofort zu desinfizieren. Bei allen Patienten werden wir die Temperatur mit einem Infrarot-Fieberthermometer messen.

Wir konnten zusätzliche Schutzausrüstung organisieren und alle Teammitglieder werden in deren Anwendung geschult.


Update Osterferienwoche

Liebe Patienten

Wir haben unsere Öffnungszeiten für die Woche vom 6. April bis 9.April angepasst.
Die Praxis bleibt ganztags geschlossen mit den folgenden Ausnahmen:

Am Dienstag, 7.4. sind wir von 8-12 Uhr und von 13:30 bis 17 Uhr telefonisch erreichbar.

Am Gründonnerstag können Sie uns tagsüber via Email kontaktieren.

Am Dienstag, 14. April wird das Praxistelefon ab 8 Uhr wieder bedient.

Die Praxis bleibt für alle Behandlungen ausser Notfällen, gemäss Information durch den Bundesrat vom 8.4.2020, bis und mit 26. April geschlossen. Am 16. April werden wir weitere Details über die Lokerung der Corona-Beschränkungen erfahren.

Wir wünschen schöne Osterfeiertage und hoffen, dass wir bald wieder wie gewohnt für Sie da sein können!


Update zum Coronavirus 20.3.2020

Wegen der bundesrätlichen Verordnung zur Eindämmung der Corona-Epidemie und den Weisungen des Kantonsarztes dürfen wir zur Zeit nur noch gesunde Patienten mit einem dringenden zahnärztlichen Notfall behandeln.

Deshalb haben wir reduzierte Telefonzeiten.

Sie erreichen uns telefonisch:

  • am Montag von 8 - 12 Uhr und 13:30 - 17 Uhr
  • am Donnerstag von 13:30 - 17 Uhr
  • am Freitag von 8:30 - 12:30 und 13:30 - 17 Uhr

Ausserhalb dieser Zeiten können Sie tagsüber via Email mit uns in Kontakt treten.


Update zum Coronavirus vom 17.3.2020

Ab sofort gelten bis zum 19.4.2020 (nach Verordnung des Bundesrates vom 16.3.2020) folgende Massnahmen:

  • Nicht zwingende Behandlungen und Wahlbehandlungen müssen  ausgesetzt werden (Dentalhygiene, Recalltermine, kleine Füllungen, ..... )
  • Zwingend notwendige Behandlungen sind weiterhin zugelassen: Schmerzbehandlung, Unfälle, strukturschädigende und potentiell strukturschädigende Abläufe und Zustände (tiefe Karies, abgestorbene Nerven)
  • Ebenfalls können angefangene Arbeiten abgeschlossen werden.
  • Patienten mit Erkrankungen und besonders gefährdete Personen müssen besonders geschützt und dürfen nur in Notfällen behandelt werden. Das genaue Vorgehen in diesen Fällen muss noch abgeklärt werden

Als besonders gefährdet gelten Personen ab 65 Jahren und Personen, auch unter 65 Jahren, die insbesondere folgende Erkrankungen aufweisen:

Bluthochdruck

Chronische Atemwegserkrankungen

Diabetes

Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen

Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Krebs


 

Update zum Coronavirus vom 15.3.2020

Wir nehmen die Bundesrätliche Verordnung über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) sehr ernst.

Primäres Ziel dieser Verordnung ist der Schutz der besonders gefährdeten Menschen in unserer Gesellschaft: Personen über 65 und/oder mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, chronische Atemwegserkrankungen, Diabetes, Immunsuppression, Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs.

Aufgrund dessen haben wir für diese Personengruppen ein separates abgesondertes Wartezimmer eingerichtet, um sie vor dem Kontakt mit den anderen Patienten zu schützen.

Dies sind ergänzende Massnahmen zu den bereits ergriffenen verschärften Hyginemassnahmen, um eine Ansteckung von Patienten und Praxispersonal zu verhindern.

Bitte nehmen Sie Lesestoff mit! Aus hygienischen Gründen liegen keine Zeitungen und Zeitschriften mehr auf.

Bei Fragen oder Unklarheiten melden Sie sich telefonisch direkt bei uns! Wir unterstützen Sie gerne!



Update zum Coronavirus vom 2.3.2020

Wir halten uns an die neuesten Empfehlungen des BAG und verzichten im Moment auf das Händeschütteln in der Praxis.

Zudem stehen für die Patienten Desinfektionsspender zur Verfügung.



Info zum Coronavirus vom 29.2.2020
Das Coronavirus erreicht die Schweiz. Vielleicht fragen Sie sich, ob nicht gerade der Besuch beim Zahnarzt eine Tröpfchenübertragung wahrscheinlicher macht.

Wir versichern Ihnen, dass die normalen Desinfektionsverfahren im Behandlungsraum nach jedem Patienten sowie die Verwendung von sterilen und Einweginstrumenten völlig ausreichend sind, um die Übertragung des Virus zu verhindern.

Wir werden unsererseits zusätzliche Massnahmen prüfen, um Sie und das Praxisteam zu schützen.

Wir bitten Patienten, die Symptome wie Husten, Atembeschwerden und/oder Fieber über 38 Grad haben, oder sich in den letzten Wochen in betroffenen Gebieten  aufhielten, uns umgehend zu informieren. Je nach der Dringlichkeit der geplanten Behandlung werden wir das weitere Vorgehen evaluieren.

Wir informieren uns zudem regelmässig beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) über den Stand der Dinge und passen unsere Arbeit gegebenenfalls entsprechend an.